Kontakt
Gemeinschaftsschule
Achter de Weiden
Achter de Weiden 32/34
22869 Schenefeld
gemeinschaftsschule-achter-de-weiden.schenefeld@schule.landsh.de
Telefon
040 - 830 37 220
Aktuelles
22.01.2021 Notbetreuung an den beweglichen Ferientagen
Die Notbetreuung für die fünften und sechsten Klassen findet auch an den beweglichen Ferientagen vom 1. bis 3. Februar 2021 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr statt.
Bitte melden Sie Ihr Kind bis zum 27. Januar 2021, 13:00 per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 040 830 37 220 an.
Mit der Anmeldung benötigen wir eine Telefonnummer der Eltern, unter der wie Sie jederzeit erreichen können.
Gerne können Bücher oder Spiele mitgebracht werden.
20.01.2021 Zeugnisausgabe im Januar
Die Zeugnisausgabe der Halbjahreszeugnisse findet an zwei Tagen (28.01. und 29.01.2021) in festgelegten Zeiträumen statt. Sie erhalten den Abholtermin Ihres Kindes über die Klassenlehrkraft.
Das Betreten des Schulgeländes ist ausschließlich zur Entgegennahme des Zeugnisses erlaubt. Die Zeugnisse werden am Fenster übergeben, da das Betreten des Gebäudes verboten ist.
Die Hygienemaßnahmen und Abstände sind zwingend einzuhalten. Der Unterricht an diesen Tagen entfällt.
Sollten sich Änderungen für den Unterricht im zweiten Halbjahr ergeben, werden diese nach der Schulleitersitzung mit dem Schulrat am Montag umgesetzt.
14.01.2021 Informationen zum Offenen Ganztag im Schuljahr 2021/2022
Bitte beachten Sie die untenstehenden Dokumente für den Offenen Ganztag im nächsten Schuljahr.
Flyer Anmeldung Bedarfsmeldung für verlässliche Betreuung
Wenn Ihr Kind neu an unsere Schule kommt, können Sie hier Ihren Bedarf anmelden.
13.01.2021 Corona-Hilfen für Eltern
Die Bundesregierung hat eine weitere finanzielle Hilfe für Eltern auf den Weg gebracht, die ihre Kinder wegen aus Infektionsschutzgründen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen und dafür frei nehmen müssen.
Mittels eines erweiterten Kinderkrankengeldes kann jedes Elternteil nun zusätzlich zu den bisherigen zehn Kinderkrankengeldtagen weitere zehn Arbeitstage im Jahr 2021 zu Hause bleiben,
ohne ganz auf Einkommen verzichten zu müssen. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch. Ersetzt werden wie beim regulären Krankengeld 90 Prozent des Nettogehalts.
Dieser Anspruch gilt jedoch nur für gesetzlich krankenversicherte Eltern. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich versichert sein. Sie als Eltern können den Anspruch bei Ihrer Krankenkasse gelten machen,
um einen Teil Ihres Lohnausfalls erstattet zu bekommen. Hierfür reicht eine Bescheinigung unserer Schule- ein ärztliches Attest wie bei den regulären Kinderkrankentagen ist nicht erforderlich.
Die Bescheinigung für die Krankenkasse fordern Sie bitte schriftlich im Schulbüro per e-Mail an.
Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.